Der Coronavirus und seine Rechtsfolgen
Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir heute ein Video zum Coronavirus. Welche Rechtsfolgen ergeben sich, wenn ein Veranstalter aus Sorge vor dem Coronavirus die Veranstaltung absagt? Oder wenn ein Teilnehmer absagt? Oder wenn die Behörde die Durchführung verbietet? Auf diese und weitere Fragen geht Herr Waetke während dem Video ein.
Übrigens: Am 17. und 18. März finden unsere Karlsruher Eventrecht-Tage statt. Wir reagieren natürlich auch auf die Entwicklung und beobachten sie ständig. Wir haben aber derzeit keine Bedenken, den Kongress durchzuführen. Wir haben uns u.a. an den Prinzipien des Robert Koch-Instituts für die Bewertung von Großveranstaltungen orientiert und die dort genannten Kriterien für uns geprüft, obwohl unser Kongress mit derzeit 145 Anmeldungen bei Weitem keine Großveranstaltung ist.
Weitere Informationen finden Sie unter https://eventfaq.de/coronavirus/
source
coronavirus